jet protector JPX Waffenrecht

Gar nicht so einfach! Die Waffengesetze sind je nach Land höchst unterschiedlich. Hier die wichtigsten Infos zum deutschsprachigen Raum.

Rechtliche Lage in Deutschland

Der Jet Protector JPX ist in Deutschland als "Tierabwehrgerät" eingestuft und unterliegt damit nicht dem Waffengesetz (Quelle BKA). Eine weitere Untersuchung bestätigte, dass es sich nicht um eine Anscheinswaffe handelt (Quelle BKA). Somit kann der JPX ohne Waffenschein oder Waffenbesitzkarte geführt und besessen werden. Es gibt keine Altersbeschränkung. Der Laser ist in Deutschland verboten, weswegen der JPX in Deutschland ohne Laser geliefert wird.

Rechtliche Lage in Österreich

Der JPX kann ab 18 Jahren erworben werden und ist als Waffe eingestuft.

Rechtliche Lage in der Schweiz

Der JPX ist als Waffen eingestuft. Erwerb ist nur mit Waffenerwerbschein möglich. Zum Tragen ist eine Tragebewilligung notwendig. Der Laser ist auf dem Zivilmarkt verboten.

Quellen:

 

Gesetze sind immer in Bewegung. Deshalb gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.